| Was ist beim Abschluß einer privaten
Rentenversicherung zu beachten ?
Bei der privaten Rentenversicherung gibt es eine garantierte Aufnahme,
wenn keine Zusatzversicherungen (z.B. BUZ) eingeschlossen werden, da die
sonst bei Lebensversicherungen üblichen Gesundheitsfragen entfallen.
Es kann daher zu keinen Risikozuschlägen oder Ablehnungen aufgrund
des Gesundheitszustandes kommen.
Die private Rentenversicherung bietet daher für alle Personen die
aufgrund des Gesundheitszustandes für eine normale Annahme in der
Kapitallebensversicherung nicht in Betracht kommen die beste Alternative.
Für den Fall, daß der Versicherte das Rentenbeginnalter (z.
B. 65. Lebensjahr) nicht erlebt, kann eine sogenannte Beitragsrückgewähr
in den Vertrag eingeschlossen werden, so daß die eingezahlten Beiträge
nicht verloren gehen sondern an die Erben ausgezahlt werden.
In der Regel erhalten Sie die vereinbarte Rente lebenslang.
Für den Fall, daß der Bezug der Rente nur von kurzer Dauer
ist (Rentenbeginn mit 65 Jahren, Ableben mit 67 Jahren), und so die jahrelang
vorfinanzierte Zusatzrente nur wenige Jahre durch den Versicherer erbracht
werden muß, kann hier mit einer sogenannten Rentengarantie gegengesteuert
werden.
Die Rentengarantiezeit stellt eine sogenannte Mindestlaufzeit für
die Rentenzahlung dar.
Falls der Rentenbezieher während der Garantiezeit versterben sollten,
bekommen seine Erben für die restliche Dauer der Garantiezeit die
vereinbarte Rente in unveränderter Höhe weiterbezahlt.
weitere Informationen zur Rentenversicherung finden Sie gleich hier:
Was leistet eine private Rentenversicherung ?
Wann besteht bei
einer privaten Rentenversicherung Versicherungschutz ?
Was ist beim Abschluß einer
privaten Rentenversicherung zu beachten ?
Rentenversicherung Vergleich
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